Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) hat den Einspruch der TSV Hannover-Burgdorf gegen die 33:34-Niederlage der Niedersachsen im vergangenen September bei den Füchsen Berlin abgelehnt.
«Es ist das erwartete Ergebnis», sagte TSV-Geschäftsführer Eike Korsen und ergänzte: «Die Wiederholung eines Spiels gestaltete sich allein schon aus operativer Machbarkeit schwierig.»
Sekunden vor Ende der Bundesliga-Partie hatten die Unparteiischen eine Aktion des Hannoveraners Branko Vujovic geahndet. Der Montenegriner hatte einen vermeintlich eroberten Ball nicht sofort abgelegt, sondern war einige Schritte mit dem Spielgerät gelaufen. Dies wurde nach einem Videobeweis als Verhinderung einer Torchance ausgelegt und mit der Roten Karte gegen Vujovic und einem Siebenmeter für die Berliner bestraft. Den Strafwurf verwandelte Hans Lindberg zum Sieg der Füchse.
«Uns war von Beginn an bewusst, dass die inhaltliche Diskussion hierbei nicht im Vordergrund steht», sagte Korsen. Die Hannoveraner hatten kritisiert, dass der seit Saisonbeginn eingesetzte Videobeweis zum Zeitpunkt des Einspruchs noch nicht für gerechtere Entscheidungen gesorgt habe. Korsen weiter: «Mit Blick auf unsere Beweggründe konnten wir nach den Einführungsschwierigkeiten der neuen Videobeweis-Technologie eine unmittelbare Deeskalation feststellen. So haben wir im Sinne des Handballs Klarheit durch eine erste belastbare Rechtsgrundlage erhalten, die insbesondere den Schiedsrichtern selbst sowie allen anderen Beteiligten helfen wird.»